Die Wohnfläche, gem. Wohnflächenverordnung (WoFlV), umfasst grundsätzlich die Grundflächen der Räume einer Wohnung , die nach den Landesbauordnungen (LBauO) , als Aufenthaltsräume , zu qualifizieren sind (§ 2 Abs. III Nr.2 WoFlV) und darüber hinaus auch Räume wie, Wintergarten, Schwimmbäder sowie Terrassen, Balkone, Dachgärten, etc. .(§ 2 Nr.1,Nr.2 WoFlV). und evtl. ein ausgebauter Keller, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m siehe z.B. § 47 I Mustertbauordnung(MBO)
- Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. § 47 II(MBO)
- Eine baurechtlich Genehmigung als Wohnraum, Aufenthalsraum muß vorliegen.
Nicht zur Wohnfläche gehören Zubehörräume einer Wohnung wie z.B. : Kellerräume, Abstellräume u. Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen.. .
Ermittlung der Grundfläche
Die Grundfläche ist anhand der lichten Maße zwischen den Bauteilen zu berechnen. Gemessen wird von der Außenseite der Bekleidung der Bauteile, d.h. die Abstände zwischen den nackten Wänden.
Anrechnung der Grundflächen
Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die aussschließ
lich zu Wohnzwecken dienen. Die tatsächliche Grundfläche stimmt dabei nicht mit der Wohnfläche überein, da nur bestimmte Räume bzw.Raumteile und deren Grundflächen, als Wohnfläche anzurechnen sind. Die Anrechnung der Grundflächen erfolgt folgendermaßen:
• Berechnungsmodul Wohnfläche
Anwendungshinweis Berechnungsmodul:Bei Mehrfachauswahl ! Bitte zuerst !! Raum auswählen und erst danach die entsprechende Grundfläche einfügen. * Grundfläche = (Raumfläche ohne Abzugsflächen (=Schornsteine,Vormauerungen u. Bekleidungen ...).Falls Ihre Räume verwinkelt sein sollten, teilen Sie die Grundfläche beim Messen in einzelne Rechtecke ein.