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Dipl.Jur.(Univ) A.Steingruben

Über uns Digitale Immobilienbewertung ✔ Bundesweit ✓Individuelle Immobilienbewertung ✓ via Internet ✓ im Sachwert.-u. Ertragswertverfahren

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1. Intention | Online-Bewertung

Nicht für jeden Anlass bzw. Zweck, ist eine Daten­er­hebung vor Ort, mittels Gutachter, für eine Immobilien­bewertung not­wendig. Befindet sich das Objekt in einem zeit­gemäßen Er­haltungs­zustand (ohne gravierenden Ge­bäude­schaden bzw. In­stand­haltungs­rück­stau) und ent­spricht der Roh.- u. Innen­ausbau den markt­üblichen Standards, ist das Ergebnis einer digitalen Immobilien­bewertung, wenn der Zweck einer Wert­ermittlung hauptsächlich einer Richt­wert­bestimmung ( Markt­preis­ein­schätzung ) dienen soll, eben­falls geeignet.

Das Verfahren der digitalen Immobilien­bewertung , entspricht in der Vor­gehens­weise und im Umfang, den gleichen Grund­sätzen einer Verkehrs­wert­ermittlung i.S.v. § 194 BauGB i.V.m. §§ 1 ImmoWertV ff. , nämlich.....
  • Alle bewertungs­relevanten Daten sind Betandteil eines Fragebogens
  • Die Datenauswertung erfolgt , individuell , mittels aktueller Daten der Fachbehörden, im Sach.- u. Ertrags­wert­ver­fahren.

Sachwertverfahren

Anwendungsbereich :  Wertermittlung von
Gebäuden ohne direkten Renditebezug
§§ 35-39 ImmoWertV (2021)
» Verfahrensablauf :
Herstellungskosten baulicher Anlagen
§ 36 II ImmoWertV
=
Brutto-Grundfläche x Normalherstellungskosten
DIN 277 (1987) / Anlage 4 ImmoWert
x
Baupreisindex
  §36 II S3 ImmoWertV
=
  Herstellungskosten nutzbarer baul. Anlagen
zum Wertermittlungsstichtag
-
Alterswertminderung (linear)
§36 I , 38 ImmoWertV
+
Bodenwert sowie
Herstellungswert Außenanlagen
§§ 35 II Nr.2 ImmoWertV , § 35 I ImmoWertV
=
vorläufiger Sachwert
x
Marktanpassung mittels Sachwertfaktoren
§§ 35 III,39 ImmoWertV
+ -
besondere objektspezifische Merkmale
§ 35 IV ImmoWertV
=
Verkehrswert des Grundstücks
§ 6 IV ImmoWertV
 

Ertragswertverfahren (Allgm.)

Anwendungsbereich :
   Wertermittlung von
Renditeobjekten (Geschäftshaus..)
§§ 27 ff ImmoWertV (2021)
» Verfahrensablauf :
Rohertrag des Grundstücks
» » Summe Nettokaltmieten pro Jahr
§31 ImmoWertV
-
Bewirtschaftungskosten
» Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallwagnis
§ 32 ImmoWertV
=
Reinertrag des Grundstücks
§ 31 ImmoWertV
-
Bodenwertverzinsungsbetrag
» Bodenwert x Liegenschaftszins/100
§ 28 Nr.1 ImmoWertV
=
   Reinertragsanteil der baulichen Anlagen
x
Kapitalisierung des Reinertagsanteil der baul. Anlagen
» mittels Multiplikation durch einen Vervielfältiger
§28 I,34 ImmoWertV i.V. m. Anhang 6 ImmoWertVA
=
Ertragswert d.baul.Anlagen
§ 27 ImmoWertV
+  -
Zu -od. Abschläge wg. sonstiger
wertbeeinflussender Umstände
§ 27 IV ImmoWertV
+
Bodenwert
§ 27 II ImmoWertV
=
Verkehrswert des Grundstücks
§ 6 I ImmoWertV

2. Geeignete Objekte

 Positiv-Katalog » Online-Bewertung
  • Standard-Wohnimmobilien wie..
  • Ein.-/Zweifamilienhäuser, Reihen­häuser..
  • mit einer durchschnittlichen Ausstattung
  • und einer mittleren Wohn- u. Nutzfläche (400 m²)
  • in einem zeit­gemäßen Er­haltungs­zustand
 Negativ-Katalog » Online-Bewertung
  • Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen
  • reine Luxusobjekte
  • Denkmalobjekte
  • Abbruchobjekte, Sanierungs­objekte,
  • Bauschäden, Altlasten, Baulasten
  • Grund­stücks­rechte u. Grund­stücks­belastungen (Erbbaurechte, Wege­rechte..) , d.h. bei be­stehen­den Ein­tra­gungen ist eine Online-Bewertung möglich, jedoch werden die ding­lichen Grund­stücks­belastungen bzw. Grund­stücks­rechte nicht   be­rück­sichtigt.

3. Ablaufhinweise ...

3.1 Digitale Datenerhebung

Zu Beginn einer Immobilien-Wertanalyse steht die digitale Daten­erhebung. Der Menüpunkt, Formular Bewertung , aktiviert eine digitale Daten­maske, die alle relevanten Daten Ihrer Immobilie, erfasst. Markante Gebäude­daten, die eventuell Recherche­arbeiten benötigen, sind:

  • Brutto-Grundfläche od. alternativ Brutto-Rauminhalt
  • Wohn.-und Nutzfläche
  • Grundstücksgröße
  • ortsübliche Miete

Nützliche Unterlagen hierzu sind neben Bauplänen, Exposes, auch Brand­versicherungs­policen, etc... Als Arbeits­hilfe zur Daten­eingabe können Sie hier die PDF-Skript: Checkliste-Bewertung herunterladen

3.2 Auftragsbestätigung

Sie erhalten zeit­gleich nach dem Daten­trans­fer, ein Duplikat Ihrer Eingabe­daten. Eine Auftrags­be­stäti­gung wird Ihnen, nach einer formalen Plau­sibilitäts­kontrolle und soweit alle Informationen, insbesondere die Boden­richt­werte, eingeholt werden können, über­mittelt.

3.3 Auswertung - Bezahlung

Alle Eingangsdaten werden in­dividu­ell , mittels aktueller Werte der Fach­be­hör­den, in anonym­isier­ter Form, aus­gewer­tet und nicht ab­ge­spei­chert. Die Be­arbeitungs­dauer, pro Auftrag, beträgt im Regel­fall,  5 Arbeits ­tage, sofern keine gesonderte Mit­teilung erfolgt. Das Ergebnis der Wert­ermit­tlung wird Ihnen per e-Mail, als PDF-Datei, über­mittelt. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung , nach Zu­gang der Expertise