Über uns Digitale Immobilienbewertung ✔ Bundesweit ✓Individuelle Immobilienbewertung ✓ via Internet ✓ im Sachwert.-u. Ertragswertverfahren
Nicht für jeden Anlass bzw. Zweck, ist eine Datenerhebung vor Ort, mittels
Gutachter, für eine Immobilienbewertung notwendig. Befindet sich das Objekt in
einem
zeitgemäßen Erhaltungszustand
(ohne gravierenden Gebäudeschaden bzw. Instandhaltungsrückstau) und
entspricht der Roh.- u. Innenausbau den marktüblichen Standards, ist das
Ergebnis einer digitalen Immobilienbewertung, wenn der
Zweck
einer Wertermittlung hauptsächlich einer
Richtwertbestimmung
( Marktpreiseinschätzung ) dienen soll, ebenfalls geeignet.
Anwendungsbereich : Wertermittlung von
Gebäuden ohne direkten Renditebezug §§ 35-39 ImmoWertV (2021) |
» Verfahrensablauf : |
Herstellungskosten
baulicher Anlagen
§ 36 II ImmoWertV |
= |
Brutto-Grundfläche x Normalherstellungskosten
DIN 277 (1987) / Anlage 4 ImmoWert |
x |
Baupreisindex
§36 II S3 ImmoWertV |
= |
Herstellungskosten nutzbarer baul. Anlagen
zum Wertermittlungsstichtag |
- |
Alterswertminderung
(linear)
§36 I , 38 ImmoWertV |
+ |
Bodenwert
sowie
Herstellungswert Außenanlagen §§ 35 II Nr.2 ImmoWertV , § 35 I ImmoWertV |
= | vorläufiger Sachwert |
x |
Marktanpassung
mittels
Sachwertfaktoren
§§ 35 III,39 ImmoWertV |
+ - |
besondere objektspezifische
Merkmale
§ 35 IV ImmoWertV |
= |
Verkehrswert des Grundstücks
§ 6 IV ImmoWertV |
Anwendungsbereich : Wertermittlung von Renditeobjekten (Geschäftshaus..) §§ 27 ff ImmoWertV (2021) |
» Verfahrensablauf : |
Rohertrag
des Grundstücks
» » Summe Nettokaltmieten pro Jahr §31 ImmoWertV |
- |
Bewirtschaftungskosten
» Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallwagnis § 32 ImmoWertV |
= |
Reinertrag
des
Grundstücks
§ 31 ImmoWertV |
- |
Bodenwertverzinsungsbetrag
» Bodenwert x Liegenschaftszins/100 § 28 Nr.1 ImmoWertV |
= |
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen |
x |
Kapitalisierung
des Reinertagsanteil der baul. Anlagen
» mittels Multiplikation durch einen Vervielfältiger §28 I,34 ImmoWertV i.V. m. Anhang 6 ImmoWertVA |
= |
Ertragswert d.baul.Anlagen
§ 27 ImmoWertV |
+ - |
Zu -od. Abschläge
wg. sonstiger
wertbeeinflussender Umstände § 27 IV ImmoWertV |
+ |
Bodenwert
§ 27 II ImmoWertV |
= |
Verkehrswert
des Grundstücks
§ 6 I ImmoWertV |
Zu Beginn einer Immobilien-Wertanalyse steht die digitale Datenerhebung. Der Menüpunkt, Formular Bewertung , aktiviert eine digitale Datenmaske, die alle relevanten Daten Ihrer Immobilie, erfasst. Markante Gebäudedaten, die eventuell Recherchearbeiten benötigen, sind:
Nützliche Unterlagen hierzu sind neben Bauplänen, Exposes, auch Brandversicherungspolicen, etc... Als Arbeitshilfe zur Dateneingabe können Sie hier die PDF-Skript: Checkliste-Bewertung herunterladen
Sie erhalten zeitgleich nach dem Datentransfer, ein Duplikat Ihrer Eingabedaten. Eine Auftragsbestätigung wird Ihnen, nach einer formalen Plausibilitätskontrolle und soweit alle Informationen, insbesondere die Bodenrichtwerte, eingeholt werden können, übermittelt.
Alle Eingangsdaten werden individuell , mittels aktueller Werte der Fachbehörden, in anonymisierter Form, ausgewertet und nicht abgespeichert. Die Bearbeitungsdauer, pro Auftrag, beträgt im Regelfall, 5 Arbeits tage, sofern keine gesonderte Mitteilung erfolgt. Das Ergebnis der Wertermittlung wird Ihnen per e-Mail, als PDF-Datei, übermittelt. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung , nach Zugang der Expertise