Kurzübersicht wichtiger Wohnflächenberechnungsnormen

‣  Einleitung
Für den Begriff der Wohnfläche existiert derzeit weder eine allgemeingültige Definition,
noch ein einheitliches Berechnungsschemata. Zwar kann die Wohnfläche für den öffentlich
geförderten Wohnraum nach der Wohnflächenverordnung ermittelt werden, es fehlt jedoch
eine verbindliche Regelung für die Wohnflächenberechnung im frei finanzierten Wohnungbau.
Daraus resultieren erhebliche Unterschiede bei den Berechnungsgrundlagen und dem Ergebnis
einer Wohnflächenermittlung, insbesondere  beiBalkonen sowie bei Räumen mit einer
geringenRaumhöhe ( = Raumhöhe geringer als 2 m ).
‣   Maßgebliche Normen und Verordnungen für die Flächenberechnungen
  • DIN 283 - Wohnungen, Teil 1, Teil 2.
  • Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV).
  • DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, Teil 1, Teil 2
  • Berechnung Brutto-Grundfläche nach den Wertermittlungsrichtlinen (WertR)
‣  DIN 283 - Wohnungen, Teil 1, Teil 2
  • Art der ermittelten Flächen:

- Wohn/Schlafräume(auch Wohndielen und ausreichend beheizbare Wintergärten).
  Abhängig von der Größe wird unterschieden in Wohn- und Schlafzimmer(mind. 10 m²)
  und Wohn- und Schlafkammern (mind. 6 m² und weniger als 10 m²).
- Küchen, die in Wohnküchen (mind. 12 m²) und Kochküchen unterteilt werden.
- Nebenräume, z.B. Dielen, Schrankräume Abstellräume, Windfänge, Vorräume, Flure,
  Treppen innerhalb der Wohnung einschließlich Treppenabsätze, Galerien, Aborte, Wasch-,
  Dusch- und Baderäume, Spülküchen, Speisekammern, Besenkammern und dergleichen,
  Veranden, nicht ausreichend beheizbare Wintergärten, Hauslauben (Loggien), Balkone
  und gedeckte Freisitze.

  • Aktualität:

Die DIN 283 wurde im Oktober 1983 zurückgezogen.

‣   Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
  • Zweck und Anwendungsgebiet

Die II. BV war bis zur Ablösung durch die WoFlV im Januar 2004, die gültige Verordnung
für dieWohnflächenermittlung bei öffentlich gefördertenWohngebäuden.

  • Art der ermittelten Flächen :

» Zur Wohnfläche gehören folgende Grundflächen:
- Die Grundflächen der Räume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
- Wintergärten, Schwimmbäder und ähnlichenach allen Seiten geschlossene Räume,
  wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören.
- Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen, wenn sie Wohnzwecken dienen.

» Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen folgender Räume:
- Zubehörräume wie Kellerräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung,
  Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlegen), Garagen und ähnliche Räume.
-Wirtschaftsräume wie Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern,
  Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume.
- Räume, dessen Nutzungsart, dem Bauordnungsrechts widerspricht .
- Geschäftsräume.

  • Aktualität:

Seit 01. Januar 2004 ist die II. BV nicht mehr gültig

‣    Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Zweck und Anwendungsgebiet:

Die Wohnflächenverordnung ( WoFlV) dient der Wohnflächenermittlung
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

  • Art der ermittelten Flächen :

» Zur Wohnfläche gehören folgende Grundflächen:
- die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören.
- Wintergärten, Schwimmbäder u. ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume,
  wenn sie ausschließlich zu einer Wohnung gehören.
- Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen, wenn sie Wohnzwecken dienen

» Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen folgender Räume:
- Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Garagen
- Räume, die bzgl. ihrer Nutzung, nicht dem Bauordnungsrechts entsprechen
- Geschäftsräume

  • Aktualität:

Die WoFlV wurde am 25. November 2003 verkündet, trat am 01. Januar 2004 in Kraft und ersetzt
die II. BV, die bis dahin Grundlage für Wohnflächenberechnungenöffentlich geförderterWohnungen war.

‣   DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, Teil 1-2
  • Zweck und Anwendungsgebiet:

Sinn und Zweck der  DIN 277 ist in erster Linie, fürBaukostenkalkulationen i.S.v. DIN 276
einheitliche und vergleichbare Grundlagen zu schaffen.

  • Art der ermittelten Flächen:

Nach der DIN 277 geht man von der Brutto-Grundfläche (BGF) aus, die über die Außenmaße des Gebäudes bestimmt wird. Davon wird die Konstruktionsfläche abgezogen, die alle Wände, Stützen usw.beinhaltet. Übrig bleibt die Netto-Grundfläche (NGF).Die Netto-Grundfläche unterteilt sich wiederum in Nutzfläche (NF),Funktionsfläche (FF) und Verkehrsfläche (VF). Die Nutzfläche unterteilt sich nochmals in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche. Mit der Wohnfläche etwa vergleichbar sind die Flächen von Hauptnutzfläche, Nebennutzfläche und Verkehrsfläche.

  • Aktualität

Derzeit gültig ist die Fassung vom Juni 1987.

‣   Sachwertrichtlinie(SW-RL), 4.1.1.4 - Brutto-Grundfläche(BGF)
  • Zweck und Anwendungsgebiet:

Die unter Punkt 4.1.1.4, der Sachwertrichtlinie, festgelegte Flächenermittlung, dient
der Ermittlung der Herstellungskosten (= Normalherstellungskosten od.abgekürzt NHK)
eines Gebäudes. Grundlage für die Flächenermittlung ist dabei die Brutto-Grundfläche(BGF),
die in der Sachwertrichtline definiert ist.

  • Art der ermittelten Flächen:

Wie bei der DIN 277, jedoch weden nicht überdeckte Flächen, wie z.B. der nicht überdeckte
Flächenanteil bei Balkonen, Terassen, etc., nicht zur Bruttogrundfläche hinzugerechnet.

  • Aktualität:

Neben der Sachwertrichtlinie ist die WertR(2006), derzeit  noch !! gültig .
- Siehe dazu www.bmub.bund.de »  " Städtebaurecht- WertR 2006" -

‣  Übersicht:Proz.Anrechnung best.Räume bei d."Flächenermittlung",nach DIN 283, II.BV, ..
Gebäude-RaumDin 283II.BVWoFlVDin277SW-RL
Räume allgemein mit
einer lichten Höhe :
von mindestens 2,0 m
 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
 Räume allgemein mit
einer lichten Höhe:
von mindestens 1,0 m
 50 %50 %50 %100 % 100 % 
 Räume allgemein mit
einer lichten Höhe :
von weniger als1,50m
 keine
Regelung
 keine
Regelung
 keine
Regelung
 100 % 100 %
   Kriechkeller, nicht
begehbare Hohlräume,
lichte Höhe: < 1, 20m
 keine
Regelung
keine
Regelung
 keine
Regelung
 0 % 0 %
 Allseits umschlossene
ausreichend beheizbare
Wintergärten
 100 % 50 %100 % 100 % 100 % 
 Allseits umschlossene
nicht ausreichend
 beheizbare Wintergärten
 50 % keine
Regelung
keine
Regelung 
100 % 100 % 
Allseits umschlossene
nicht beheizbare
  Wintergärten 
 keine
Regelung
 keine
Regelung
 50 % 100 %  100 %
 Gedeckte Loggien,
Terrassen
 25 %bis 50 %  25% -50% 100 % 100 % 
  Nicht gedeckte,
Terrassen,
Loggien, Balkone
 0 % bis 50 % 25% - 50% 100 % 0 % 
 
Dachgärten
 
 keine
Regelung
bis 50 %  25% - 50% 100 %0 %
 Flächenanteile
unter
Treppen
100 % wenn
lichte Höhe: 2 m
sonst: 0 %
100% wenn
 lichte Höhe: 2 m
sonst: 0%
 keine
Regelung
100 % 100 %