Die Wohnfläche, gem. Wohnflächenverordnung (WoFlV), umfasst grundsätzlich die Grundflächen der Räume einer Wohnung , die nach den Landesbauordnungen (LBauO) , als Aufenthaltsräume , zu qualifizieren sind (§ 2 Abs. III Nr.2 WoFlV) und darüber hinaus auch Räume wie, Wintergarten, Schwimmbäder sowie Terrassen, Balkone, Dachgärten, etc. .(§ 2 Nr.1,Nr.2 WoFlV). und evtl. ein ausgebauter Keller, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Wohnraumhöhe im Keller von min. 2,40 m siehe z.B. § 47 I Mustertbauordnung(MBO)
- Das Rohbaumaß vom Fenster entspricht mindestens 10 % der Grundfläche des Raums (in bezug auf die Belichtung und Belüftung) gem. § 47 II(MBO)
- Eine baurechtlich Genehmigung als Wohnraum, Aufenthalsraum muß vorliegen. Nicht zur Wohnfläche gehören Zubehörräume einer Wohnung wie z.B. : Kellerräume, Abstellräume u. Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen.. .
Ermittlung der Grundfläche
Die Grundfläche ist anhand der lichten Maße zwischen den Bauteilen zu berechnen. Gemessen wird von der Außenseite der Bekleidung der Bauteile, d.h. die Abstände zwischen den nackten Wänden.
Miteinbezgen zur Grundfläche werden die Flächen folgender Raumbestandteile :
Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
Durchgehende Fenster- u. Wandnischen, wenn sie mehr als 0,13 m tief sind,
Fensternischen( Tiefe > 0, 13 m ) mit einem Fenstersturz, deren lichte Höhe > 2,0 m beträgt, sind zu 100% , bei einer lichten Höhe < 2,0 m , sind 50% auf die Wohnfläche anzurechnen .
fest eingebaute Gegenstände, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herde, Bade- od. Duschwannen
Einbaumöbel
nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteiler
Nicht zur Grundflächen gehören die Flächen(Abzugsflächen) folgender Raumbestandteile:
Schornsteine, Vormauerungen u. Bekleidungen
Flächen von Säulen: > 1,50 m Höhe und Grundfläche > 0,1 m²
Türschweller( Fläche, die der Zargenbereich einnimmt)
Treppenflächen > 3 Steigungen ; jedoch werden Flächen unter ! der Treppe , bei einer lichte Höhe von 2m und 1m-2m, zu 100% und zu 50%, miteinberechnet.
Fenster- und offene Wandnischen , die nicht bis zum Boden reichen.
Bei Fensternischen mit einer Fensterbank, wird die Nische nicht angerechnet.
Anrechnung der Grundflächen
Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu Wohnzwecken dienen. Die tatsächliche Grundfläche stimmt dabei nicht mit der Wohnfläche überein, da nur bestimmte Räume bzw.Raumteile und deren Grundflächen, als Wohnfläche anzurechnen sind. Die Anrechnung der Grundflächen erfolgt folgendermaßen:
Räume lichte Höhe > 2m : zu 100%,
Räume lichte Höhe > 1m und < 2m : zu 50%,
Räume lichte Höhe < 1 m : 0%,
beheizbare Wintergärten, Schwimmbäder : zu 100%
nicht beheizbare Wintergärten, Schwimmbäder : zu 50% ,
Terrassen, Balkone, Dachgärten : zu 25% - max 50%
Berechnungsmodul Wohnfläche
Anwendungshinweis Berechnungsmodul: Bitte zuerst Raum auswählen und dann lediglich nur Grundfläche einfügen. *Grundfläche = (Raumfläche ohne Abzugsflächen (=Schornsteine,Vormauerungen u. Bekleidungen ...).Falls Ihre Räume verwinkelt sein sollten, teilen Sie die Grundfläche beim Messen in einzelne Rechtecke ein.